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Zu Risiken und Nebenwirkungen
Nichtsdestotrotz ist er notwendig und zudem nach dem „Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)“ vorgeschrieben. Im vorliegenden Praxisfall zerstören Klebepunkte beim Öffnen des Beipackzettels dessen vollständige Nutzbarkeit.
Auch die Herstellung der Beipackzettel wird immer aufwändiger. In den meisten Fällen wird er ein- oder mehrfarbig gedruckt und dann so gefalzt, dass er ohne Probleme dem Präparat beigelegt werden kann. In den letzten Jahren wurde die Patienteninformation zudem immer umfangreicher und daher gehen manche Hersteller dazu über, die Zettel mit einem oder mehreren Klebstoffpunkten zu fixieren.