Mitteilung
Technische Abnahme von Lackierwerken an Bogenoffsetdruckmaschinen seit Dezember 2016 als Richtlinie gültig
Damit wird die Verständigung bei technischen Gesprächen und Vertragsverhandlungen über den Kauf einer Druckmaschine mit Lackierwerk(en) stark erleichtert.
Mit der erfolgreichen Abnahmeprüfung einer Druckmaschine wird dokumentiert, dass die Maschine festgelegte Qualitätsanforderungen erfüllt. Die vorliegende Richtlinie legt Prüfbedingungen und Grenzwerte für die Abnahme von Lackierwerken mit Kammerrakelsystemen an Bogenoffsetdruckmaschinen bis zur Formatklasse VIIB (121 cm × 165 cm) fest.
Eventuelle Frustrationen und Streitigkeiten zwischen Maschinenherstellern und Offsetdruckereien bei später festgestellten Qualitätsmängeln können bei Anwendung der neuen technischen Abnahmevorschrift vermieden werden.
Zu beziehen ist die „ Richtlinie zur technische Abnahme von Lackierwerken an Bogenoffsetdruckmaschinen“ ab sofort über den bvdm.